E-Rechnung anzeigen und prüfen: ZUGFeRD und XRechnung
ZUGFeRD-PDF oder XRechnung-XML hineinziehen. Sie sehen, was in der Rechnung steckt, ob die Summen stimmen und welche Pflichtangaben fehlen – ohne dass die Datei Ihren Rechner verlässt.
Läuft in Ihrem Browser. Ihre Datei wird nicht hochgeladen und nicht gespeichert. So arbeiten die Werkzeuge
ZUGFeRD-PDF oder XRechnung-XML hierher ziehen
.pdf (ZUGFeRD, Factur-X) oder .xml (XRechnung in UBL oder CII) – oder
Was das Werkzeug kann
- ZUGFeRD und Factur-X: Aus dem PDF wird die eingebettete Rechnungs-XML geholt und gelesen – auch wenn Ihr PDF-Programm die Anlage gar nicht anzeigt. Die XML können Sie herunterladen.
- XRechnung: Beide Syntaxen, UBL 2.1 und UN/CEFACT CII, als Datei oder eingefügter Text.
- Lesbar: Rechnungssteller und -empfänger, Bestell- und Lieferscheinnummer, Positionen mit Menge, Preis und Preisbasis (je 1, je 100 …), Steuern je Satz, Summen, Zahlungsbedingungen.
- Nachgerechnet: Menge × Preis je Position, Summe der Positionen, Netto, Steuer je Satz, Brutto und Zahlbetrag – mit einem Cent Toleranz für Rundung. Ein Fehler heißt: die Datei fällt beim Empfänger wahrscheinlich durch.
- Pflichtangaben: Ob die Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG in der XML belegt sind (Name und Anschrift, Steuernummer oder USt-IdNr., Datum, Rechnungsnummer, Menge und Art, Lieferzeitpunkt, Entgelt je Steuersatz, Steuersatz und -betrag).
- Export: Positionen als CSV für deutsches Excel.
Was es nicht ist
Keine amtliche Validierung. Ob eine Datei dem Standard XRechnung entspricht, prüft der Validator der KoSIT mit der XRechnung-Konfiguration (ein Prüftool, das man selbst betreibt; Beschreibung auf xeinkauf.de). Dieses Werkzeug liest und rechnet; es ersetzt weder den Validator noch die Prüfung durch Ihren Steuerberater.
Woher die Regeln kommen
- § 14 UStG (gesetze-im-internet.de, gelesen am 16.10.2026): Begriff der elektronischen Rechnung (Abs. 1 Satz 3: „in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht“), Pflicht zur elektronischen Rechnung zwischen inländischen Unternehmern (Abs. 2 Satz 2 Nr. 1), Pflichtangaben (Abs. 4 Satz 1).
- § 27 Abs. 38 UStG (gelesen am 16.10.2026): die Übergangsfristen bis 31.12.2026 und 31.12.2027 (siehe unten).
- KoSIT, xeinkauf.de (gelesen am 16.10.2026): XRechnung 3.0 gilt seit dem 1. Februar 2024 und „bis mindestens 31.07.2027“; die Vorversion 4.0 wurde im September 2026 veröffentlicht; Syntaxen UBL 2.1 und UN/CEFACT CII.
- FeRD, ferd-net.de (gelesen am 16.10.2026): ZUGFeRD ist ein hybrides Format – ein PDF/A-3 mit der Rechnungs-XML (CII) als Anlage; die Version 2.5.2 erschien am 4. August 2026, zugleich Factur-X 1.09.2.
Häufige Fragen
Das Werkzeug sagt, im PDF stecke keine Rechnungs-XML.
Dann ist es ein gewöhnliches PDF: die Sichtkomponente einer Rechnung, aber keine elektronische Rechnung im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 3 UStG. Eine ZUGFeRD-Rechnung trägt die XML als Dateianlage im PDF/A-3. Fragen Sie den Absender nach der XRechnung oder dem ZUGFeRD-PDF.
XRechnung oder ZUGFeRD – was verlangt mein Kunde?
Beides sind elektronische Rechnungen nach der europäischen Norm; die XRechnung ist eine reine XML-Datei, ZUGFeRD ein PDF mit derselben Art von XML darin. Öffentliche Auftraggeber verlangen in Deutschland die XRechnung (dafür wurde der Standard gemacht). Im Geschäft zwischen Unternehmen entscheidet der Empfänger, was er lesen kann – fragen Sie, bevor Sie umstellen. Mehr dazu auf der Wissensseite E-Rechnung für Zulieferer.
Ab wann muss ich selbst elektronische Rechnungen schreiben?
Für Leistungen zwischen im Inland ansässigen Unternehmern ist die Rechnung nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG als elektronische Rechnung auszustellen. § 27 Abs. 38 UStG lässt Übergänge zu: bis zum 31. Dezember 2026 darf die Rechnung noch „auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers in einem elektronischen Format, das nicht § 14 Absatz 1 Satz 6 entspricht“ übermittelt werden; bis zum 31. Dezember 2027 gilt das nur noch, „wenn der Gesamtumsatz (§ 19 Absatz 2) des die Rechnung ausstellenden Unternehmers im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 800 000 Euro betragen hat“, oder wenn per EDI nach der Empfehlung 94/820/EG übermittelt wird. Was das für Ihren Betrieb heißt, klären Sie mit Ihrem Steuerberater – wir zitieren nur das Gesetz, Stand der Lesung 16.10.2026.
Kann ich hier eine E-Rechnung erstellen?
Ja, mit dem zweiten Werkzeug: ZUGFeRD-Rechnung erstellen. Sie füllen die Rechnung aus und speichern sie als ZUGFeRD-PDF oder XRechnung, ebenfalls nur im Browser. Die Rechnung direkt aus der angenommenen Bestellung und dem Lieferschein zu erzeugen, kommt mit irot Order; der Stand steht auf der Seite Funktionen.
Bleibt meine Rechnung wirklich auf meinem Rechner?
Ja. Lesen, Entpacken und Rechnen passieren in Ihrem Browser; es gibt keinen Upload, keinen Server dahinter und keine Zählpixel. Das können Sie in den Entwicklerwerkzeugen Ihres Browsers (F12, Reiter »Netzwerk«) selbst sehen – so arbeiten die Werkzeuge.
Weitere kostenlose Werkzeuge
- Bestellung prüfen – Positionen aus Excel einfügen und gegen Ihre Teile und Preise prüfen: Zeichnungsindex, Preis, Verpackungseinheit, Termin, Summe, Duplikat. Kostenlos, im Browser.
- EDIFACT-Betrachter – ORDERS, DELFOR, DESADV und INVOIC lesbar machen: Segmente auf Deutsch erklärt, Positionen als Tabelle für Excel. Im Browser, ohne Upload.
- Lieferabruf-Vergleich – Zwei DELFOR-Lieferabrufe nebeneinander: vorgezogene, verschobene, neue und entfallene Mengen in klaren Sätzen, dazu Änderungsstand und Fortschrittszahl.
- KW- und Liefertermin-Rechner – Liefertermin in Arbeitstagen, Kalenderwoche in Datum und zurück, Arbeitstage zwischen zwei Daten – mit Feiertagen je Bundesland.
- GTIN- und SSCC-Prüfziffer – Prüfziffer für GTIN-8, GTIN-12, GTIN-13 (EAN), GTIN-14, GLN und SSCC/NVE berechnen oder eine Nummer prüfen – auch viele Nummern auf einmal.
- Auftragsbestätigung erstellen – Auftragsbestätigung aus einer Bestellung erstellen: Positionen eintragen oder aus einer EDIFACT-Bestellung übernehmen, Summen werden nachgerechnet, als PDF drucken.
- Lieferschein erstellen – Lieferschein im Browser erstellen: Positionen, Bestellbezug, Packstücke und SSCC, als PDF drucken. Auch aus einer EDIFACT-Bestellung oder einem Lieferavis.
- ZUGFeRD-Rechnung erstellen – Rechnung im Browser schreiben und als ZUGFeRD-PDF (PDF/A-3, EN 16931) oder XRechnung speichern. Geprüft mit KoSIT und veraPDF. Ohne Anmeldung, ohne Upload.
Das Werkzeug ist ein Ausschnitt aus irot Order. Im Produkt kommen Bestellungen, Abrufe und Avise aller Kunden an einer Stelle an und werden gegen Ihre Teile, Preise und Termine geprüft. Frühzugang anfragen