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Auftragsbestätigung: was hinein gehört

Was in eine Auftragsbestätigung gehört, warum Abweichungen von der Bestellung heikel sind und welche fünf Dinge man vor dem Absenden prüft.

Wozu die Auftragsbestätigung da ist

Mit der Auftragsbestätigung (AB) sagt der Lieferant dem Kunden: Diese Bestellung nehmen wir an – zu diesen Mengen, Preisen und Terminen. Für den Kunden ist sie die Grundlage seiner Planung, für Sie die Grundlage von Fertigung und Rechnung.

Was hineingehört

  • Ihre Belegnummer und das Datum
  • die Bestellnummer des Kunden und sein Bestelldatum – sonst kann er die AB nicht zuordnen
  • je Position: Teilenummer des Kunden, Bezeichnung, Zeichnungsstand, Menge und Einheit
  • je Position: Preis mit Preisbasis (je 1, je 100, je 1.000) und der bestätigte Liefertermin
  • Summe, Liefer- und Zahlungsbedingungen

Abweichungen: bewusst, nicht aus Versehen

Eine Annahme mit Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag (§ 150 Abs. 2 BGB). Wenn Ihre AB also einen anderen Termin, eine andere Menge oder einen anderen Preis nennt als die Bestellung, ist das keine bloße Bestätigung mehr. Das kann gewollt sein – dann sollte es in der AB klar als Abweichung stehen. Gefährlich ist die Abweichung, die beim Abtippen entsteht.

Fünf Dinge vor dem Absenden

  1. Teilenummer bekannt? Eine unbekannte Nummer ist entweder ein neues Teil oder ein Tippfehler.
  2. Zeichnungsstand gleich der Freigabe? Mehr dazu: Zeichnungsindex in der Bestellung.
  3. Preis wie vereinbart – mit der richtigen Preisbasis? »128,50 je 100« ist nicht »128,50 je Stück«.
  4. Termin machbar und an einem Arbeitstag?
  5. Summe nachgerechnet?

Das Werkzeug Auftragsbestätigung erstellen prüft Termine, Preise und Summen, bevor Sie drucken – und übernimmt auf Wunsch die Positionen aus einer EDIFACT-Bestellung.

Mit eigenen Dateien ausprobieren: Bestellung prüfen · EDIFACT-Betrachter · Lieferabruf-Vergleich – kostenlos, im Browser.

§ 150 BGB gelesen auf gesetze-im-internet.de am 09.10.2026. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.